Satzung

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

·         Der Fan-Club führt den Namen “Schalker  Freunde Grönegau“

·         Der Verein hat seinen Sitz in 49326 Melle, Dratumer Str.15

·         Das Geschäftsjahr entspricht  dem Kalenderjahr und endet zum 31.12

·         Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfjahr und endet zum 31.12

 

§ 2 Zweck des Fan Clubs

·         Zweck des Fan-Clubs ist es, den FC Schalke04 zu erhalten und zu unterstützen. An erster

        Stelle stehen hierbei zum einem gemeinsame Fahrten zu den Spielen des FC Schalke 04.           Des weiteren soll die  Geselligkeit im Rahmen der Fan-Club Mitglieder gewahrt werden.

 

§3   Mitgliedschaft

·  Mitglieder können alle Anhänger des FC Schalke 04 werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

·  Bei Minderjährigen bedarf es der Zustimmung  des Erziehungsberechtigten.

·  Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Vorstand.

·  Bei einer Ablehnung des Aufnahmeantrags müssen dem Antragsteller die Gründe hier

   für genannt werden.

·  Die Mitgliedschaft kann jederzeit, ohne Einhaltung von Fristen , schriftlich beendet  werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen besteht grundsätzlich nicht.

·  Mitglieder des Fan-Clubs sollten sich mit dem FC Schalke 04 identifizieren.

 

§4  Jahresbeitrag

·         Der Jahresbeitrag beträgt 50€

·         Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich, jeweils zum 15.12 eines Jahres für das nächste

Geschäftsjahr, per Dauerauftrag überwiesen.

·         Bei Eintritt in einem laufenden Geschäftsjahr, zahlt das Mitglied bis zum 31.6 den vollen

Beitrag und bei Eintritt ab dem 1.7 den halben Beitrag.

·         Der Beitrag bei Minderjährigen wird durch den  Vorstand beschlossen.

 

§5  Organe des Fan-Clubs

·         Der Vorstand

·         Die Mitgliederversammlung

 

§6  Mitgliederversammlung

·         Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Fan-Clubs.  

Es ist einmal jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung durch den Vorstand einzuberufen. Die Versammlung sollte im 1.Monat des Jahres stattfinden und von dem 1.Vorsitzenden geleitet werden.

·         Die Beschlüsse des Fan-Clubs werden durch einfache Mehrheit der Mitglieder gefasst. Bei Unentschieden stimmt der Vorstand geschlossen ab.

·         Ausnahmen sind Änderungen der Satzung. Ausschluss aus dem Fan-Club oder die Auflösung des Clubs. Hier ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

·         Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.

·         Zur Geselligkeit oder kurzfristigen Beschlüssen trifft sich der Fan-Club jeden 2.Donnerstag im Monat um 20 Uhr im Vereinslokal.

Bei unentschuldigten Nichterscheinen sind 3€ in die Vereinskasse zu zahlen.

 

§7  Vorstand

·         Der Vorstand muss aus Mitgliedern des Fan-Clubs bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fan-Club aus, so erlöschen automatisch dessen Vorstandsaufgaben. Der Vorstandsposten ist durch ein anderes Mitglied zu ersetzen. Die Tätigkeit im Vorstand ist ehrenamtlich.

·         Mitglieder im Vorstand:

-1.Vorsitzender-von den Mitgliedern alle 3 Jahre zu wählen (außer Misstrauensvotum).

-2.Vorsitzender-von den Mitgliedern alle 3 Jahre zu wählen (rückt auf durch Verhinderung des 1.Vorsitzenden).

-Kassenwart-von den Mitgliedern alle 3 Jahre zu wählen.

-Schriftführer-von den Mitgliedern alle 3 Jahre zu wählen.

-Beirat- von den Mitgliedern alle 3 Jahre zu wählen.

·         Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Fan-Clubs. Im obliegt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel. Entstehende Aufwendungen werden erstattet, sofern die Mitgliederversammlung zustimmt.

·         Über die Einnahmen bzw. Ausgaben führt der Kassenwart Buch.

·         Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Geschäftsjahren gewählt.

·         Vor Ablauf eines jeden Geschäftsjahres werden  2 Kassenprüfer benannt, die die Vereinskasse mit dem Kassenwart zu prüfen haben.

 

§8 Auflösung

·         Die Auflösung des Fan-Clubs kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen          

        werden. Für die Auflösung des Fan-Clubs bedarf es einer ¾ Mehrheit der anwesenden

        Mitglieder. Im Falle der Auflösung des Fan-Clubs wird das vorhandene Vermögen für einen

        guten Zweck gespendet.

Melle, den 9.03.2005

 

 

 

Satzungsänderung betr. §4: Schüler sind Beitragsfrei; Azubis und Studenten zahlen den halben Beitrag des Jahres bzw. Halbjahres.

                                                                      Melle, den 16.02.2009

            

          Satzungsänderung betr. §7 : Minderjährige Mitglieder können nicht in den Vorstand                  gewählt werden.

                                                                      Melle, den 04.03.2011

 

                                                      

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 14.10.2021 bei Lindhaus

 

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